MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN
BENÖTIGTE DOKUMENTE BEI ABHOLUNG DES MIETWAGENS UND MINDESTALTER:
- Bei Abholung des Mietwagens wird die Vertragsbestätigung, der Führerschein sowie ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass benötigt.
- Zahlungsbedingungen:
- Eine gültige Kreditkarte (VISA oder MasterCard) sind die einzig möglichen Zahlungsmittel. Die Kreditkarte muss auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellt sein.
- Im Falle spezieller oder hochwertiger Fahrzeuge wird eine Sperre in Höhe von 1800 Euro auf der Kreditkarte in Kraft treten, um als Garantie für das Leihfahrzeug zu fungieren.
- Eine Zahlung mit Dinersclub oder American Express ist leider nicht möglich.
- Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre, das Maximalalter 75 Jahre. Der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und vorweisen können, welche in Spanien gültig ist. Zudem muss der Fahrer den Führerschein mindestens 1 Jahr besitzen.
- Wenn der Fahrer unter 25 Jahre alt ist oder den Führerschein zwischen 1 und 4 Jahren besitzt, ist eine Zusatzgebühr von 4 Euro pro Tag fällig (mindestens 12 Euro und maximal 48 Euro pro Vertragszeitraum). Eine Fahrzeuganmietung ist in diesem Fall in den Kategorien A, B, C, D und E möglich.
IM MIETPREIS INBEGRIFFEN:
- 24 Stunden Flughafenservice.
- Unbegrenzte Kilometerzahl.
- MwSt., Gebühren und lokale Steuern.
- Schadens- und Diebstahlversucherung (CDW) mit Selbstbeteiligung
- Persönliche Unfallversicherung.
- 2 Stunden Kulanzzeit bei Rückgabe des Fahrzeugs.
IM MIEPREIS NICHT INBEGRIFFEN:
- Spätabholung: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu jeder Uhrzeit, 24 Stunden am Tag, abzuholen. Jedoch müssen wir bei einer Abholung zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr, außerhalb der normalen Bürozeiten, eine Zusatzgebühr von 35 Euro erheben. Reservierungen zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr sind nur am Flughafen Málaga möglich. Zudem muss zwingend eine Flugnummer angegeben werden.
- Direktrückgabeservice: 40,- € pro Fahrzeugmiete. Wir übergeben Ihnen das Auto vollgetankt und es muss vollgetankt zurückgegeben werden.
- Zusatzfahrer: Es ist möglich, einen oder mehrere Zusatzfahrer anzugeben, welche ebenfalls von der Versicherung abgedeckt werden. Hierfür müssen wir eine Gebühr erheben, welche sich auf 4 Euro pro Zusatzfahrer und Tag beläuft (mindestens 12 Euro und maximal 48 Euro pro Anmietung). Zudem dürfen maximal 3 Zusatzfahrer bestimmt werden. Alle Zusatzfahrer unterliegen, genau wie Hauptfahrer, den Vertragsbedingungen sowie allen vereinbarten Bestimmungen.
- Eilservicetheke: 15 Euro pro Anmietung. Wenn Sie in unsere Büros kommen, dann wenden Sie sich bitte an unsere Eilservicetheke um langes Warten zu vermeiden.
- Kindersitze: 4,50 Euro pro Tag und Fahrzeug werden für einen Kindersitz erhoben (mindestens 13,50 Euro und maximal 48 Euro pro Anmietung pro Sitz). Der Einbau liegt in der Verantwortung des Mieters.
- Navigationsgerät: Pro Tag werden 5 Euro erhoben (mindestens 15 Euro und maximal 50 Euro pro Mietzeitraum).
- Reiseversicherung:Alle Fahrzeuge von Marbesol dürfen nur auf dem Gebiet der Iberischen Halbinsel geführt werden (mit Ausnahme von Portugal und Gibraltar). Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug nach Portugal und Gibraltar fahren möchten, so ist eine Zusatzversicherung notwendig. Diese beläuft sich auf 8 Euro pro Tag (mindestens 24 Euro und maximal 90 Euro pro Vertrag).
- Kaution: Die Höhe der Kaution hängt von der gewählten Fahrzeugkategorie ab. Hierbei handelt es sich um den Maximalbetrag, für welchen der Mieter haftet, wenn dieser einen Schaden am Fahrzeug verursacht.
- Klasse A, B, C, C1, C2, C3 (1000 Euro Kaution pro Fahrzeug)
- Klasse D, E, E1, E3, F, F1,F2,F3, G1, G, H, I, I1, K, K1, L1, N, O, P, P1, P2,P3,P4,P5, Z, Z1 (1200 Euro Kaution pro Fahrzeug)
- Klasse R, R1, S, S1, T, T1, T2, U, W (1500 Euro Kaution pro Fahrzeug)
Der Betrag der Kaution wird auf der verwendeten Kreditkarte blockiert. Dies geschieht bei der Aushändigung des Mietwagens über den kompletten Mietzeitraum hinweg. Damit wird sichergestellt, dass der Mieter im Falle einer Beschädigung für den verursachten Schaden aufkommt. Dies wird von der Kaution abgezogen. Falls der Mieter das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückbringt, wie es ausgeliefert wurde, wird die Kaution komplett zurückerstattet.
Im Falle eines Schadens ist der Mieter verpflichtet, den bereitgestellten Unfall und Schadensbogen auszufüllen und diesen an unser Büro aushändigt. Im Falle des Diebstahls des Mietwagens ist der Mieter verpflichtet, dies bei der Polizei anzuzeigen und eine Bestätigung an unser Büro auszuhändigen. Marbesol ist zudem nicht für etwaige Zusatzkosten verantwortlich, welche von Ihrer Bank veranschlagt werden. Zudem bieten wir ihnen die Möglichkeit an, Ihre Selbstbeteiligung zu reduzieren und auf Null zu setzen.
Für jede Bearbeitung eines Unfalls oder Schadenfalles verlangt Marbesol eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50 Euro (inklusive MwSt.). Dies ist mit dem zusätzlichen, bürokratischen Aufwand verbunden, welcher dem Büro bei der Bearbeitung eines Schadens oder eines Unfalls entsteht. Wenn die Versicherung bestätigt, dass der Unfall nicht die Schuld des Mieters war, werden die 50 Euro zurückerstattet.
- Teil- oder Vollkaskoversicherung: Die Kaskoversicherung schließt in keinem Fall eine Beschädigung der Reifen, Felgen, Radkappen, Innenausstattung des Fahrzeugs, Spiegel im Innen- und Außenbereich, Fenster, Schlößer, Unterbdoen, Kupplung, Getriebe, Motor, Kurbelgehäuse, Katalysator oder Radiatior ein. Auch Kosten, welche in Zusammehang mit dem Aufladen der Batterie, dem Ersatz von Schlüsseln , Abschleppgebühren, Taxigebühren, welche nach einem Unfall entstehen könnten oder Gebühren, welche aufgrund einer fehlerhaften Treibstoffbefüllung entstehen, sind nicht eingeschlossen. Auch die Kaution für ein Ersatzfahrzeug oder eine Ausfallentschädigung während der Reparatur des Fahrzeugs sind nicht inkludiert. Es gibt eine Zusatzversicherung, welche einen Teil dieser Risiken abdeckt. Diese kann bei Abholung des Fahrzeugs abgeschlossen werden.
- Vollkaskoversicherung: Schäden an Reifen, Glas, Kupplung, Unterboden und Batterie, Abschleppgebühren, Tankfehler und Verlust der Schlüssel (**)sind von der Versicherung abgedeckt. Die Kosten hierfür betragen:
- 19 Euro pro Tag(mindestens 57 Euro und höchstens 247 Euro pro Anmietung) für die Klassen A, B, C, C1, C2 und C3
- 21 Euro pro Tag(mindestens 63 Euro und höchstens 273 Euro pro Anmietung) für die Klassen D, E, E1, E3, F, F1,F2,F3, G1, G, H, I, I1, K, K1, L1, N, O, P, P1, P2,P3,P4,P5, Z, Z1
- 25 Euro pro Tag(mindestens 75 Euro und höchstens 390 Euro pro Anmietung) für die Klassen R, R1, S, T, T1, T2, U und W
(**) Die entsprechend zu leistenden Kautionen hängen von der jeweiligen Versicherung ab:
- Ohne Vollkasko wird eine Kaution zwischen 1000 und 1500 Euro pro Anmietung berechnet.
- Wenn eine Vollkaskoversicherung gewählt wird, so entfällt die Kaution komplett.
- Marbesol kann einige dieser Punkte modifizieren, falls dies zum Schutz des Fahrzeugs erforderlich sein sollte.
ZWECK DER MIETVEREINBARUNG
Die Anmietung eines Fahrzeugs ist nicht an ein bestimmtes Modell gebunden, jedoch an eine bestimmte Fahrzeugklasse, welche ähnliche technische und komfortbedingte Voraussetzungen erfüllen.
Der Kunde bestätigt, dass er das Fahrzeug wie im Vertrag beschrieben erhalten hat, im gereinigten und fahrbereiten Zustand, inklusive etwaigen Schäden, Tankstand und bestimmter Erste-Hilfe-Ausrüstung.
ZEITRAUM DER MIETVEREINBARUNG
Der Zeitraum der Anmietung des Fahrzeugs liegt zwischen Abholung des Mietwagens und der Rückgabe.
Ein Miettag besteht aus einem Zeitraum von 24 Stunden, beginnend mit der Abholungsuhrzeit bis zur Rückgabe des Fahrzeugs plus einer Kulanzzeit von 120 Minuten.
Der maximale Anmietzeitraum beträgt 89 Tage.
Falls der Kunde sich entschließen sollte, die Anmietung vor dem spezifizierten Rückgabedatum zu beenden, wird dieser nicht für eine verfrühte Rückgabe entschädigt.
Wenn Marbesol dagegen den Mietvertrag vorzeitig beenden sollte, aus Gründen, welche nicht zu Lasten des Mieters gehen und formal die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen sollte und dies auch geschieht, so ist der Kunde berechtigt, eine Entschädigung von Marbesol zu verlangen. Diese ist doppelt so hoch wie der Betrag, welcher für die restlichen Miettage gezahlt wurde.
GEBRAUCH DES FAHRZEUGS
Der Kunde verspricht, das Fahrzeug in gutem Zustand zu erhalten und insbesondere bestimmte Regeln einhält, welche in den Mietbedingungen enthalten sind und im Folgenden aufgezählt werden:
- UPflegsamer Gebrauch und Führen des Fahrzeugs, respektieren der Straßenverkehrsgesetze, Verfolgen von motorisierten Fahrzeugen, Straßenschildern und allen anderen anzuwendenden Regulierungen. Jegliche Schäden, welche in Zusammen mit der Missachtung dieser Sorgfaltspflichten entstehen, werden nicht von der Versicherung abgedeckt.
- Zusätzlich zu den Bestimmungen des vorherigen Paragraphen ist das Fahren unter Einfluss von Alkohohl, Schlafmitteln, Drogen, Aufputschmitteln oder ähnlichen Substanzen, welche die Fahrfähigkeit des Fahrers beeinträchtigen, wie Ermüdung oder Krankheit, verboten. Das Fahrzeug darf auch von niemanden gefahren werden, welcher sich ein einem ähnlichen Zustand befindet.
- Verwenden Sie das Fahrzeug nicht für illegale Absichten.
- Erlauben Sie niemanden, das Fahrzeug zu fahren, wenn es sich dabei nicht um den Hauptfahrer oder einen der offiziell genannten Zusatzfahrer handelt, welche auf dem Deckblatt des Mietvertrags angegeben wurden.
- Befördern Sie nicht mehr Passagiere als vom Fahrzeughersteller angegeben wurden oder vom Gesetz erlaubt sind. Auch der Transport von Tieren ist untersagt.
- Verwenden Sie das Fahrzeug nicht, um andere Fahrzeuge, Anhänger oder sonstige Objekte zu bewegen, zu schieben oder zu ziehen.
- Fahren Sie nicht auf Straßen oder Plätzen, welche aufgrund von schlechtem Zustand eine Beschädigung des Fahrzeugs verursachen könnten.
- Verwenden Sie das Fahrzeug nicht für Wettkämpfe, Wettbewerbe, Trainings oder um die Widerstandsfähigkeiten von Materialien, Zubehörteilen oder automativen Produkten zu testen.
- Verwenden Sie keinen Treibstoff, welcher in Art, Zusammensetzung oder Qualität nicht den Normen des Herstellers entspricht. Dies kann sich je nach Typ des Fahrzeugs unterscheiden.
- Parken und verschließen Sie das Fahrzeug sachgerecht, wenn Sie dieses nicht verwenden.
- Verwenden Sie das Fahrzeug nicht zum Transport von Gütern jeglicher Art. Auch die Installierung eines Dachträgers ist ohne die ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
- Eine Manipulation des Kilometerstands ist in keinem Falle gestattet.
- Verwenden Sie das Fahrzeug nicht zum öffentlichen Transport von Passagieren. Auch das Anbieten von Fahrkursen, Kurierdiensten, Lieferungen von Gütern oder für kommerzielle oder industrielle Aktivitäten. Auch die Untervermietung ist nicht gestattet.
- Bewegen Sie das Fahrzeug nicht außerhalb der Iberischen Halbinsel (ohne Gibraltar und Portugal) ohne die vorherige, schriftliche Genehmigung von Marbesol einzuholen.
- Der Kunde muss seit mindestens 4 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und in Spanien anerkannt sein (oder 1 Jahr, wenn eine entsprechende Gebühr entrichtet wurde). Der Kunde muss dies bereits im Vorfeld der Anmietung gewährleistet haben, die Verantwortlichkeit hierfür liegt in keinem Falle bei Marbesol.
Der Kunde ist direkt für alle Schäden am Fahrzeug oder an Dritten verantwortlich, wenn diese aufgrund des Missbrauchs des Fahrzeugs entstanden sind.
Jeglicher Verstoß gegen eine oder mehrere Bestandteile dieser Mietvereinbarung gelten als Missbrauch, in diesem Falle ist der Kunde für alle Schäden, welche vom Fahrzeug verursacht wurden und zu Lasten von Marbesol gehen, direkt verantwortlich.
RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am Standort, Datum und der Uhrzeit, welche im Mietvertrag angegeben ist. Das Fahrzeug wird vom Kunden im gleichen Zustand zurückgebracht, in welchem dieser den Wagen übernommen hat, zusammen mit allen Dokumenten, Erste-Hilfe-Objekten, Rädern, Werkzeugen und Zubehörteilen.
Der Kunde darf keine Veränderungen an den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs, oder an Schlüsseln, Ausrüstungsgegenständen, Werkzeugen oder Zubehörteilen vornehmen. Wenn dies geschieht, muss der Kunde den Originalzustand des Fahrzeugs auf seine Kosten wiederherstellen lassen. Zusätzliche Kosten, welche Marbesol durch den Ausfall des Fahrzeugs entstehen, werden ebenfalls vom Kunden getragen.
Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs: Wenn das Fahrzeug vom Kunden an einem anderen Tag, zu einer anderen Uhrzeit oder einen anderen Ort zurückgegeben wird, wird ein zusätzlicher Miettag für jeden Tag verrechnet, um welchen sich die Rückgabe des Fahrzeugs verzögert. Eine Kulanzzeit von 120 Minuten wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs gewährt. Zudem wird eine Strafe von 35 Euro für jeden Tag verrechnet, um welchen sich die Rückgabe des Fahrzeugs verspätet.
Falls der Kunde das Fahrzeug an einem anderen Ort hinterlässt, als im Vertrag vereinbart, so verlangt Marbesol vom Kunden die Begleichung aller aufkommenden Kosten, welche für Transfer, Abschleppung, Strafen, Lagerung und Sicherstellung entstehen.
Sollte sich die Auslieferung des Fahrzeugs von Marbesol an den Kunden um mehr als 120 Minuten verzögern, so wird der Kunden in Höhe des doppelten Tagessatzes entschädigt, um welchen sich die Auslieferung des Fahrzeugs verzögert. Zudem wird pro Tag eine zustätzliche Entschädigung von 35 Euro an den Kunden fällig.
VERLÄNGERUNG DES MIETZEITRAUMS
Wenn der Kunde eine Verlängerung des Mietzeitraums wünscht, so muss dies persönlich in einem der Büros von Marbesoll geschehen, um eine Verlängerung des Zeitraums zu unterschreiben und eine zusätzliche Bezahlung vorzunehmen. Die Verlängerung ist von der Fahrzeugverfügbarkeit abhängig. Es ist nicht möglich, eine Verlängerung mittels Telefon, E-Mail oder Textnachricht vorzunehmen.
Eine einseitige Verlängerung des Kunden kann als unauthrosiertes Benutzen des Fahrzeugs verstanden werden. Dies wird genauso behandelt wie eine nicht erfolgte Rückgabe des Fahrzeugs.
VORGEHENSWEISE FÜR DIE RÜCKGABE UND TREIBSTOFF.
Die Vorgehensweise für die Rückgabe des Fahrzeugs beinhaltet die Feststellung, ob das Fahrzeug im Originalzustand zurückgegeben wurde. Um dies sicherzustellen, kontrollieren Techniker von Marbesol das Fahrzeug in zwei Schritten: zuerst wird der Zustand des Autos auf etwaige Schäden überprüft, danach folgt die Aufnahme des Tankfüllstandes und Kilometerleistung.
A. Zustand des Fahrzeugs
Das Fahrzeug muss vom Kunden im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in welchem dieses ausgeliefert wurde. Unser Personal wird den Zustand des Fahrzeugs überprüfen und alle neuen Schäden festhalten. Sie werden dazu angehalten, dies zur Kenntniss zu nehmen und einen Schadenreport zu unterschreiben.
Wenn das Fahrzeug nicht im gleichen Zustand zurückgegeben wird, muss der Kunde auch für eine Kompensation der Ausfallzeit sorgen, welche in Bezug auf die Behebung der entstandenen Schäden resultiert. Bitte beziehen Sie sich hier auf den Abschnitt "Rückgabe des Fahrzeugs".
B. Treibstoff
- "All Inclusive"-Option (Marbesol Paket): Das Fahrzeug wird mit einem vollen Tank ausgehändigt und muss voll wieder zurückgebracht werden.
Sollte das Fahrzeug nicht voll betankt zurückgegeben werden, so muss der Kunde eine Gebühr von 35 Euro bezahlen.
- Basis Option:
Das Fahrzeug wird mit einem vollen Tank ausgeliefert. Der Kunde muss eine Kaution hinterlegen, welche dem Wert des Treibstoffs entspricht. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug nicht wieder aufgetankt werden.
Zum Zeitpunkt der Rückgabe wird dem Kunden der verbliebene Treibstoff zurückerstattet. Die Abrechnung erfolgt in 1/8-Schritten. Davon wird eine Servicegebühr abgezogen, welche für den operativen und logistischen Aufwand fällig wird. Diese ist unter den Management-Ausgaben aufgelistet.
Wenn Marbesol andererseits nicht der Verpflichtung nachkommt, ein Fahrzeug mit vollem Tank zu liefern, dann sind wir verpflichtet, dem Kunden einen Schadensersatz in doppelter Höhe der hinterlegten Kaution zu bezahlen. Dies geschieht nach der Express Schadensklausel, wonach dem Kunde eine Entschädigung gezahlt wird.
Die Bewertung des Treibstoffpreises wird pro Fahrzeug berechnet. Die Vorauszahlung, welche geleistet werden muss, wird von einer speziellen Formel errechnet, welche verschiedene Variablen enthält. Dazu gehört der tagesaktuelle Spritpreis, das Modell des angemieteten Fahrzeugs, der Tankinhalt sowie Managementausgaben, welche 40 Euro betragen.
Vorauszahlung = Fahrzeugmodell (in Liter) x Preis (€/Liter) + Gebühr
Wo:
Fahrzeugmodell (in Liter): Diese Variable hängt von der Tankkapazität des angemieteten Fahrzeugs ab und kann je nach Modell, welches vom Kunden ausgewählt wurde, variieren.
Preis (€/Liter): Um diese Variable zu errechnen, wird ein Durchschnittspreis des Treibstoffs der Tankstellen der Provinz Málaga errechnet (für Anmietungen auf der Halbinsel). Dies geschiet anhand von offiziellen Zahlen, welche auf der Webseite des Industrie-, Energie- und Tourismusministeriums veröffentlicht werden (http://geoportalgasolineras.es). Dieser Preis unterliegt natürlichen Marktschwankungen und kann je nach Saison variieren.
C. Kilometerleistung
- "All Inclusive" Option (Paket Marbesol) oder Basic Option: Unbegrenzte Kilometerleistung inbegriffen.
* Wenn Sie während Ihrer Buchung mehr als 2000Km machen werden, müssen Sie in unser Büro kommen, um Ihr Auto zu wechseln. Wenn nicht, werden wir 2 € pro Kilometer überschritten.
- Plus Option: Falls der Kunde 45 Kilometer pro Tag überschreitet, fällt eine Gebühr von 0,45 € pro Kilometer an.
BEZAHLUNG
Die Bezahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs mit einer gültigen Kreditkarte (VISA oder MasterCard). Der Karteninhaber muss persönlich vorstellig werden und auch der Hauptfahrer des Mietwagens sein. Im Falle der Anmietung eines Premium- oder Luxuswagens werden zwei Kreditkarten benötigt.
Die folgenden Punkte obliegen der Verantwortung des Kunden und werden somit nicht von Marbesol beglichen:
- Strafen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, Verkehrsstrafen, Falschparken oder andere Strafen zu begleichen, welche während des Anmietzeitraums anfallen und das Fahrzeug sich im Besitz des Kunden befindet, bis zur Rückgabe des Fahrzeugs durch en Kunden. Marbesol verlangt eine Gebühr i.H.v. 30 Euro (MwSt. inklusive) als Bearbeitungsgebühr, welche in Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen gegenüber den Behörden anfallen. Auch müssen die Inhalte des Mietvertrags sowie die Kundendaten weitergegeben werden. Diese Gebühr enthält nicht die Bezahlung der Geldstrafe.
- Sonderreinigung: Der Mietpreis enthält eine Standardreinigung bei Rückgabe des Fahrzeugs. Falls das Fahrzeug jedoch eine Spezialreinigung benötigt, welche aufgrund eines überdurchschnittlich hohen Verschmutzungsgrades fällig wird, muss Marbesol eine Gebühr bis zu 150 Euro verrechnen.
- Der Kunde ist außerdem für die Kosten verantwortlich, welche durch fehlende Reifen, Felgen, Zubehörteile, Werkzeuge, Dokumente, Schlüssel oder Radioteilen entstehen. Falls am Ende des Mietzeitraums ein Fehlen einer oder mehrere Gegenstände bemerkt wird, so greift in diesem Fall nicht die Versicherung.
- Die Kosten einer Reparatur von Schäden im Falle eines Unfalls, wenn:
- Das Fahrzeug nicht sachgerecht verwendet wurde
- Der Unfallbericht nicht ausgefüllt und zu Marbesol innerhalb eines angemessenen Zeitraums geschickt wurde oder dieser nicht die Realität wiederspiegelt.
- Falls keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen wurde und die Basisversicherung den Schaden nicht abdeckt
Sie können sich auf der letzten Seite unserer Webpräsenz über die einzelnen Schadenshöhen informieren.
VERSICHERUNG
Der Kunde oder jeder andere authorisierte Fahrer ist von der Fahrzeugversicherung abgedeckt, eine Kopie der Police steht Ihnen in jeder Marbesolniederlassung zur Verfügung, in welcher Fahrzeuge vermietet werden. Diese Police inkludiert eine persönliche Haftpflichtversicherung, welche bei Schäden von Dritten während der Verwendung des angemieteten Fahrzeugs resultiert.
Zusätzlich werden Fahrzeugschäden im Falle eines Unfalls, Diebstahls, unverschuldeten Feuers oder Vandalismus abgedeckt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Kunde meldet Marbesol den Zwischenfall innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden und hält die benötigten Dokumente bereit, dazu gehören: Unfallbericht, ausgefüllt und unterschrieben von beiden Parteien, Informationen über potenzielle Opfer, ein Bericht einer offiziellen Stelle, etc.
- Die Versicherungsgesellschaft lehnt die Leistung aufgrund fehlender, physikalischer und psychischer Voraussetzungen ab, welche für das Führen eines Fahrzeugs zutreffen.
- Der Vorfall geschah nicht aufgrund einer Fehlbenutzung des Fahrzeugs.
- Der Kunde hat die Plus oder All-Inclusive-Option erstanden. Für den Fall, dass er die Basic Option gewählt hat, wird eine Gebühr bis zum Maximalbetrag der Selbstbeteiligung fällig.
Die Schadensversicherung deckt in keinem Fall eine Beschädigung der Reifen, Felgen, Radkappen, Reifenplatten, Reifenplatzer, Innenausstattung, innere und äußere Spiegel, Fenster, Schlösser, Unterboden, Kupplung, Getriebe, Katalysator, Radiator ab. Zudem werden auch keine Kosten erstattet, welche in Zusammenhang mit dem Verlust von Schlüsseln, Aufladen der Batterie, Abschleppen, Taxibenutzung in Folge eines Unfalls, Fehlbetankung entstehen.
Um all diese Risiken abzudecken, kann eine zusätzliche Versicherung zum Zeitpunkt der Anmietung abgeschlossen werden. Dies geschieht jedoch nur, wenn der Kunde alle Eigenschaften aufweist, welche weiter oben aufgeführt wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, Marbesol unverzüglich über alle Schäden am Mietwagen zu informieren sowie alle Briefe, Dokumente oder sonstige benötigte Unterlagen in Zusammenhang mit der Beschädigung zukommen zu lassen. Zudem muss der Kunde sowohl mit Marbesol als auch der Versicherungsgesellschaft zusammenarbeiten.
Es ist zudem essenziell, dass der Kunde innerhalb 24 Stunden einen Unfall- und Schadensbericht Marbesol zukommen lässt. Im Falle eines Unfalls muss der Kunde folgende Schritt befolgen:
- Die vollständigen Informationen über die Personen bereitstellen, welche im Unfall involviert waren, sowie Informationen über Opfer, ein Umriss über den Unfallhergang sowie Daten über das andere Fahrzeug (Kennzeichen, Modell, Versicherung, Versicherungsnummer wenn es möglich ist, etc.).
- So schnell wie möglich alle nötigen Dokumente bereitzustellen, welche in Zusammenhang mit dem Unfall stehen.
- Eine Information der Behörden, falls die andere Partei schuldig ist oder falls ermittelt werden soll oder jemand verwundet wurde.
- Verlassen Sie das Fahrzeug nicht, ohne dieses entsprechend gesichert und geschützt zu haben.
Im Falle von Feuer, Vandalismus, Diebstahl oder Verschwinden des Fahrzeugs, stimmt der Kunde zu, Marbesol sofort zu benachrichtigen und alle Fakten bereitzuhalten, um eine geeignete Anzeige bei der Behörde erstellen zu können.
GEPRÜFTE KINDERSITZE UND PUFFER FÜR KINDER
Falls der Kunde ein für Kinder geeignetes Zubehör benötigen sollte, welche unter 3 Jahre alt sind oder die Größe von 1,50 m nicht überschreiten, muss dieser Marbesol im Voraus darüber informieren und die entsprechende Gebühr entrichten. Dies muss noch vor der Installation des Kindersitzes etc. im Fahrzeug erfolgen. Der Kunde ist in jedem Fall selbst für das Anbringen des Sitzes verantwortlich. In jedem Falle ist Marbesol nicht für etwaige Verletzungen, Unfälle etc. verantwortlich, welche durch die falsche Anbringung, falsche Verwendung oder die Verwendung falscher Zubehörteile entstehen.
KÜNDIGUNGSRECHT
Marbesol behält sich das Recht vor, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden, mit sofortiger Wirkung und ohne Zahlung eines Schadensersatzes in den folgenden Fällen:
- Wenn Marbesol die Information erhalten sollte, dass der Kunde nicht mehr solvent sein sollte.
- Wenn der Kunde die Bedingungen des Mietvertrags verletzt.
- Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht angemessen verwendet.
PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
Marbesol ist nicht für Gegenstände verantwortlich, welche gestohlen, verloren oder im Fahrzeug vergessen wurden.
BESONDERE KONDITIONEN
Die besonderen Konditionen, welche sich im Anhang des Mietvertrags befinden, müssen vom Kunden unterzeichnet werden.
LEGISLATION
Dieser Mietvertrag wurde im Einklang mit dem spanischen Gesetz aufgesetzt. Marbesol behält es sich vor, etwaige Unterschiede oder Differenzen nicht zu verantworten. Falls dies nicht möglich sein sollte und eine Meinungsverschiedenheit zwischen Marbesol und dem Kunden auftreten sollte, dann ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Vertrag zustandegekommen ist. Der Kunde kann etwaige Beschwerden oder Ansprüche an folgende Adresse richten: Avenida Garcia Morato, 50, CP 29004, Málaga.
ÜBERSETZUNG
Übersetzungen der allgemeinen Mietbedingungen sind nur für internationale Zwecke gedacht. Der Wortlaut dieser Übersetzungen ist nicht gesetztlich bindet. Nur die spanische Version ist gültig.
DATENSCHUTZ
In Übereinstimmung mit dem Laut des Gesetzes 15/1999, datiert auf den 13. Dezember, Datenschutz, informieren wir Sie über die Speicherung Ihrer persönlichen Daten in einem Ordner, welcher sich in Besitz der New Cars Costa del Sol (Marbesol) befindet, mit der Absicht, dies für Servicezwecke in Zusammenhang mit der Anmietung oder dem Verkauf von Fahrzeugen zu verwenden.
Zudem informieren wir Sie, dass Marbesol alle möglichen Vorkehren gewährleistet, um die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten zu garantieren und diese vor Diebstahl, Missbrauch oder unauthorisiertem Zugang schützt. Dies geschieht nach den akteullen technischen Möglichkeiten und steht in Zusammenhang mit dem königlichen Dekret 1720/2007, datiert auf den 21. Dezember. Zusätzlich fragen wir um Erlaubnis, Ihnen für Sie interessante Informationen per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen zu dürfen. Bitte beachten Sie außerdem, dass Ihre Daten zur Verhinderung von Kriminalität und zum Schutz des Staates den Sicherheitsorganisationen des Staates Spanien zugespielt werden. Etwaige Einwände können an folgende Adresse gerichtet werden : Avda. García Morato, 50, Building Check Point, 29004 (Málaga), oder per E-Mail an marbesol@marbesol.com.
Die Benzinkosten entsprechen dem erhaltenen und nicht dem reservierten Modell.